Art. 8 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Seeufer (BsV S)
BZO Bauordnung Walchwil · S. 3 · Original-PDF
1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Seeufer dient der Erhaltung der gewachsenen Baustruktur. Sie ist für das Wohnen, für nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für seebezogene Nutzungen bestimmt.
2Bestehende Gebäude dürfen saniert, umgebaut und erneuert werden. Sie dürfen auch erweitert oder durch einen Neubau ersetzt werden, wobei in bei den Fällen das bisherige Volumen nicht wesentlich vergrössert werden darf; bestehende Fassaden- und Gesamthöhen dürfen nicht überschritten wer den. Neubauten sind lediglich innerhalb der rechtskräftigen kantonalen Bau linien zulässig. Die gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes bleiben vorbehalten.
3Bauten und Anlagen müssen sich hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung und Oberfläche des Baukörpers sowie dessen Aussenraums besonders gut in die Umgebung einordnen. Abgesehen von Fenstern dürfen keine spie gelnden oder reflektierenden Materialien verwendet werden.
4Durch Neu- und Umbauten darf die Sicht auf den See von der Kantons strasse her gegenüber dem bisherigen Bauvolumen nicht zusätzlich einge schränkt werden. Ausnahmen kann der Gemeinderat erteilen, wenn es um die Vermeidung von erheblichen funktionalen Mängeln geht oder wenn für die Öffentlichkeit eine bessere Lösung gegenüber dem ursprünglichen Zu stand erzielt werden kann.
5Balkone und Fenster sind in Proportionen und Grösse dem Gebäudetyp entsprechend zu gestalten. 3 7.1-1 Gemeinde Walchwil
6Als Sicht- und Lärmschutz sind entlang der Kantonsstrasse nur Naturstein mauern und holzverschalte Konstruktionen mit einer Höhe von max. 1.1 m zulässig. Bestehende tote Einfriedungen dürfen saniert und erneuert wer den. Zwischen den Grundstücken sind nur einheimische Büsche und He cken zulässig. Bäume sind zu erhalten. Liegen zwingende Gründe für die Fällung eines Baumes vor, so ist dieser zu ersetzen. Seeufermauern müs sen mit einer strukturierten Oberfläche, welche eine Überwachsung ermögli chen, erstellt und mit einer Mauerkrone versehen werden. Sofern keine be stehende geschlossene Bauweise vorliegt, ist an der Strasse pro Grund stück die freie Sicht auf den See anzustreben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.