Art. 51 · Aufhebung bisherigen Rechts
BZO Bauordnung Walchwil · S. 20 · Original-PDF
1Die Bauordnung und der Zonenplan vom 30. März 2006 werden aufgeho ben. A1 Anhang 1: Aussichtspunkte § A1-1 Schützenhaus
1Vom bestehenden Gebäude aus ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See freizuhalten. § A1-2 Büel
1Zur Freihaltung der Sicht auf die talseitigen Berge und den See darf im Be reich Büel unterhalb der Nordzufahrt, innerhalb des Waldabstandes, beidsei tig keine Bepflanzung und kein Gebäude das Strassenniveau um mehr als 1.5 m überragen. § A1-3 Im Eichhofeggli
1Die Aussicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-4 Im Zipfel
1Die Aussicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-5 Mittlerhalten
1Der Aussichtsplatz ist freizuhalten, um die Sicht auf die Kirche und die um liegenden Häuser um die Kirche herum zu ermöglichen. 20 Gemeinde Walchwil 7.1-1 § A1-6 Aussichtspunkt Forchwaldstrasse
1Von der Forchwaldstrasse her ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See freizuhalten. § A1-7 Chellenstrasse
1Die Sicht auf die talseitigen Berge und den See ist auf der Talseite im Um kreis von 40 m von Pflanzungen und Bauten freizuhalten. § A1-8 Reformierte Kirche
1Die Sicht auf die talseitigen Berge und den See ist freizuhalten. § A1-9 Zentrum Elisabeth
1Auf der Talseite ist die Sicht auf die talseitigen Berge und den See im Um kreis von 40 m von Pflanzungen und Bauten freizuhalten. 21 7.1-1 Gemeinde Walchwil A2 Anhang 2: Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für die Sportanlage Lienisberg § A2-1
1Plan: 22 Gemeinde Walchwil 7.1-1 A3 Anhang 3: Erläuterungsskizzen § A3-1
1Schema Mauern und Einfriedungen zu § 37 dieser Bauordnung: 23 7.1-1 Gemeinde Walchwil § A3-2
1Schema Terrassenhaus zu § 34 dieser Bauordnung:
2Das Mass der Parallellinie bezieht sich auf ein Terrassenhaus in der Wohn zone W2 (§ 34 Abs. 5 Bauordnung). 24 Gemeinde Walchwil 7.1-1 § A3-3
1Schema Mehrlängenzuschlag zu § 35 dieser Bauordnung:
2Entlang von Strassen geht der Strassenabstand gemäss § 17 Gesetz über Strassen und Wege [GSW; BGS 751.14] vor. Der Mehrlängenzuschlag kommt nicht zur Anwendung. 25 7.1-1 Gemeinde Walchwil Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 28.09.2025 13.05.2026 Erlass Erstfassung 2026-03 26 Gemeinde Walchwil 7.1-1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 28.09.2025 13.05.2026 Erstfassung 2026-03 27
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.