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Art. 45 · Autoabstellplätze auf fremdem Grund
BZO Bauordnung Walchwil · S. 18 · Original-PDF
1Autoabstellplätze auf fremdem Grund werden als Pflichtautoabstellplätze anerkannt, sofern sie sich in angemessener Distanz befinden und langfristig vertraglich sichergestellt werden. Entfällt die vertragliche Regelung, ist diese Änderung dem Gemeinderat unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die fehlen den Autoabstellplätze sind nachträglich zu erstellen oder abzugelten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.