Art. 44 · Lage, Anordnung und Gestaltung der Autoabstellplätze
BZO Bauordnung Walchwil · S. 18 · Original-PDF
1Autoabstellplätze sollen zusammengefasst und überbauungs- und ver kehrsgerecht angeordnet werden. Angrenzende Fussgängerbereiche, Gehund Radwege sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden.
2Autoabstellplätze in Fussgängerbereichen, an Geh- und Radwegen sowie an Strassen sind möglichst mit Grünstreifen, Bepflanzungen und anderen gestalterischen Mitteln abzutrennen. Nach Möglichkeit ist die Anlage so zu gestalten, dass das Meteorwasser versickern kann.
3Grössere Autoabstellflächen sind auch innerhalb der Anlage angemessen zu bepflanzen.
4Die Kunden- und Besucherautoabstellplätze müssen entsprechend ge kennzeichnet und ausgestaltet werden, damit sie für ihre Bestimmung von anderen Nutzungen dauernd freigehalten werden können.
5Die Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge sind nach Möglichkeit ebenerdig anzulegen und zu überdachen; sie sind nach Möglichkeit in der Nähe von Hauseingängen zu bauen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.