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Art. 27 · Abfallentsorgungsanlagen

BZO Bauordnung Walchwil · S. 11 · Original-PDF

1Bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohneinheiten und bei logistischem Be­ darf für bestehende Wohnsiedlungen sowie für einzelne oder mehrere Strassenzüge kann die Errichtung einer Unterflur- oder einer Halbunterflur­ anlage verlangt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.