← BZO Walchwil · Inhaltsverzeichnis
Art. 14 · Zwischennutzungen
BZO Bauordnung Walchwil · S. 7 · Original-PDF
1Für Zwischennutzungen innerhalb der Bauzonen kann der Gemeinderat auf maximal drei Jahre zeitlich befristete Abweichungen von den Zonen- und Bauvorschriften bewilligen. 2.4 Nichtbauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.