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Art. 13f · Ordentliche Bebauungsplanpflicht Zentrumsbogen

BZO Bauordnung Walchwil · S. 7 · Original-PDF

1Es ist ein attraktiver, öffentlicher Begegnungsraum bzw. Platz vorzusehen. Durch das Gebiet sind attraktive, öffentliche Wegverbindungen Richtung Schulanlage Öltrotten, Gemeindeverwaltung und an den See nachzuweisen. Wo dies aufgrund der Hangneigung ohne übermässigen Anteil an Rampen zumutbar ist, sind die Wege behindertengerecht mit einer Mindestbreite von 2 m zu gestalten. Der Dorfbach ist zu renaturieren und in die Umgebungsge­ staltung einzubeziehen. Es ist ein Gewerbeanteil von mindestens 15% um­ zusetzen. Die Parkierung hat unterirdisch zu erfolgen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.