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Art. 5 · Wohn- und Arbeitszonen

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 5 · Original-PDF

1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen ver­ gleichbare Zwecke sowie für nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.

2In den Wohn- und Arbeitszonen WA3 und WA4 ist die Wohnnutzung in den Erdgeschossen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinderat kann Aus­ nahmen für Erschliessungsflächen für die Obergeschosse sowie preisgünsti­ ge Wohnnutzung bei strassenabgewandten Flächen oder Flächenkompen­ sationen von Gewerbeflächen in Obergeschossen bewilligen. 5 7.1-1 Gemeinde Unterägeri

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.