Art. 49 · Übergangsrecht zu Gebäuden ohne Näherbaurecht
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 23 · Original-PDF
1Gegenüber bestehenden Bauten auf Nachbargrundstücken, welche die geltenden Grenzabstandsvorschriften nicht einhalten, kann der Gemeinderat im Baubewilligungsverfahren den Grenzabstand in Berücksichtigung der feuerpolizeilichen Vorschriften und der Interessen der Wohnhygiene sowie nachbarlicher Interessen angemessen reduzieren. Der Gebäudeabstand be rechnet sich in der Folge nach Massgabe des durch den Gemeinderat redu zierten Grenzabstands.
2Gegenüber bestehenden Bauten, die vor dem 5. April 1977 gebaut worden sind, muss nur der Grenz-, nicht aber der Gebäudeabstand eingehalten wer den. 23 7.1-1 Gemeinde Unterägeri Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 03.03.2024 27.02.2025 Erlass Erstfassung 2025-01 24 Gemeinde Unterägeri 7.1-1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 03.03.2024 27.02.2025 Erstfassung 2025-01 25
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