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Art. 47 · Gebühren
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF
1Für die Behandlung von Baugesuchen ist eine dem Aufwand entsprechen de Gebühr zu entrichten.
2Auslagen für Gutachten und andere externe Kosten sind vom Baugesuch steller zusätzlich zu tragen. 22 Gemeinde Unterägeri 7.1-1
6Übergangs- und Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.