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Art. 36 · Abstellräume

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 19 · Original-PDF

1Bei Mehrfamilienhäusern hat die Bauherrschaft gemeinschaftliche Abstell­ räume in angemessener Zahl und Grösse zu erstellen. Die Abstell- und Kel­ lerräume für Vorräte und Hausrat müssen pro Wohnung eine Grundfläche von wenigstens 7 m² aufweisen; für Wohnungen mit höchstens drei Zimmern kann diese auf 5 m² reduziert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.