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Art. 27 · Abfallentsorgung
BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 11 · Original-PDF
1Für geplante Überbauungen ab 30 Wohneinheiten und bei logistischem Bedarf für bestehende Überbauungen sowie einzelne oder mehrere Strassenzüge kann die Errichtung einer Unterflur- oder einer Halbunterfluranlage gemäss Konzept Unterflurcontainer verlangt werden.
2Unter den Voraussetzungen gemäss Planungs- und Baugesetzes (PBG) kommt der Gemeinde bei der Standortfestsetzung das Enteignungsrecht zu.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.