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Art. 12 · Preisgünstiger Wohnungsbau
BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 6 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann bei ordentlichen Bebauungsplänen einen Anteil an preisgünstigen Wohnungen verlangen.
2Der Gemeinderat unterstellt die preisgünstigen Wohnungen dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG; BGS 851.211) oder regelt die Anforderungen an den preisgünstigen Wohnungsbau, insbesondere Mietzinsobergrenzen, die baulichen Anforderungen sowie langfristige Sicherstellung 6 Gemeinde Steinhausen 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.