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Art. 11 · Bebauungsplan

BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 6 · Original-PDF

1In den im Zonenplan mit durchgezogener Linie schwarz umrandeten Gebieten darf nur auf der Grundlage eines ordentlichen Bebauungsplans gebaut werden.

2In den im Zonenplan mit gepunkteter Linie schwarz umrandeten Gebieten darf nur auf der Grundlage eines einfachen oder ordentlichen Bebauungsplans gebaut werden.

3Bei ordentlichen und einfachen Bebauungsplänen muss für die Erstellung des Richtprojekts ein Landschaftsarchitekturbüro beigezogen werden.

4Die Bebauungsplanrichtlinien im Anhang sind zu berücksichtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.