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Art. 23 · Gemeindliche Naturschutzzonen

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 10 · Original-PDF

1Die gemeindlichen Naturschutzzonen wie Riedwiesen, Trockenstandorte, Hecken und Feldgehölze dienen der Erhaltung und Förderung schutzwürdi­ ger Lebensräume von seltenen und bedrohten Tieren und Pflanzen.

2Einzelheiten betreffend Nutzung und Pflege regelt der Gemeinderat in se­ paraten Schutzplänen und Reglementen oder schliesst Verträge ab. 10 Einwohnergemeinde Oberägeri 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.