← BZO Neuheim · Inhaltsverzeichnis
Art. 6 · Weitere Planungsmittel
BZO Bauordnung Neuheim · S. 5 · Original-PDF
1Bebauungspläne treten anstelle der ordentlichen Bauvorschriften und legen die Art der Überbauung für ein bestimmtes Baugebiet näher fest. Die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplanes gehen zu Lasten der Grundeigentümer.
2Die Bebauungspläne, die Waldabstandslinienpläne sowie die Baulinien- und Strassenpläne gemäss Auflistung im Anhang 2 sind als Sondernutzungspläne zu beachten.
III. Allgemeine Bauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.