← BZO Hünenberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Reklamen und Antennen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 24 · Original-PDF

Reklamen, Schaukästen, Warenautomaten, Aussenantennen, Beleuchtungen und dergleichen bedürfen einer Bewilligung des Gemeinderates.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.