Art. 35 · Arealbebauungen: Bonus
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 22 · Original-PDF
1Erfüllt ein Bauherr bei einer Arealbebauung die Anforderungen gemäss § 33 und weisen diese Planungen bei Nachverdichtung bestehender Bauten eine Mindestfläche von 2'000 m2 und bei Neubaugebieten eine Mindestfläche von 4'000 m2 aus, kann der Gemeinderat folgenden Bonus zur Ausnützungsziffer gemäss Zonenplan gewähren: a) ohne Erarbeitung mit Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichen Verfahren gemäss § 37:
Erhöhung AZ bis zu 10 % der zonengemässen Nutzung; b) mit Erarbeitung mit Wettbewerb oder in wettbewerbsähnlichen Verfahren gemäss § 37:
Erhöhung AZ bis zu 15 % der zonengemässen Nutzung.
2Der Bonus wird in dem Mass gewährt, wie die Arealbebauung die Anforderungen gemäss § 33 erfüllt.
18 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung
1In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund der Bewilligung einer Arealbebauung oder aufgrund eines Bebauungsplans im ordentlichen, resp. im vereinfachten Verfahren gebaut werden14. Es gelten die erhöhten Anforderungen gemäss § 33 dieser Bauordnung.
2Ab einer Fläche von mindestens 4’000 m2 kann der Gemeinderat einen Bebauungsplan vorschreiben.
3Wird nicht das gesamte mit der Pflicht belegte Areal in einem einzigen Arealbebauungsplan behandelt, so ist gleichzeitig ein Quartiergestaltungsplan gemäss § 5 über das gesamte Areal zu erarbeiten. § 35 Planungszone --
14Liste der bestehenden Planungen: siehe Anhang
19 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung 6. Verfahrensschritte Hinweis auf PBG / VPBG PBG VPBG §§ 36-43 A. Pläne und Bauvorschriften -- §§ 44-47 B. Baubewilligung und Baueinsprache §§ 25-32
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.