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Art. 34 · Arealbebauungen: Abweichungen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 22 · Original-PDF
Arealbebauungen dürfen bei Einhaltung der erhöhten Anforderungen gemäss § 33 und ohne zusätzliche erhebliche Belastungen von Nachbargrundstücken in einzelnen der folgenden Punkte eng begrenzt von den Vorschriften der Einzelbauweise abweichen: Bauweise, Gebäudelänge, Gestaltung der Bauten (Gebäudeund Dachform), Anzahl der Pflichtparkplätze; Grenz- und Gebäudeabstand, wobei gegenüber benachbarten Parzellen die für die Einzelbauweise geltenden Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.