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Art. 33 · Arealbebauungen und Bebauungspläne: erhöhte Anforderungen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 21 · Original-PDF

Arealbebauungen und Bebauungspläne: erhöhte Anforderungen

1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise entsprechend der jeweiligen Zone und Nutzung erhöhten Anforderungen zu genügen, insbesondere Folgenden:  besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume;  besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild;

13 siehe auch Ergänzungsbestimmung W 1 Dersbach- und Seemattstrasse in § 19

17 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung  besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität;  zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fusswegnetz;  zweckmässige Erschliessung mit Sammelgaragen;  zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen;  umweltfreundliche Energieversorgung und Wassernutzung;  gemeinsame Entsorgungsanlagen;  hindernisfreies Bauen.

2Arealbebauungen und Bebauungspläne haben zusätzlich zu den Spielflächen gemäss § 12 zusammenhängende und gut gestaltete Freiflächen von mindestens 15 % der Arealfläche auszuweisen.

3Der Gemeinderat kann verlangen, dass die Autoabstellplätze in unterirdischen Sammelgaragen zusammengefasst werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.