Art. 33 · Arealbebauungen und Bebauungspläne: erhöhte Anforderungen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 21 · Original-PDF
Arealbebauungen und Bebauungspläne: erhöhte Anforderungen
1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise entsprechend der jeweiligen Zone und Nutzung erhöhten Anforderungen zu genügen, insbesondere Folgenden: besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume; besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild;
13 siehe auch Ergänzungsbestimmung W 1 Dersbach- und Seemattstrasse in § 19
17 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität; zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fusswegnetz; zweckmässige Erschliessung mit Sammelgaragen; zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen; umweltfreundliche Energieversorgung und Wassernutzung; gemeinsame Entsorgungsanlagen; hindernisfreies Bauen.
2Arealbebauungen und Bebauungspläne haben zusätzlich zu den Spielflächen gemäss § 12 zusammenhängende und gut gestaltete Freiflächen von mindestens 15 % der Arealfläche auszuweisen.
3Der Gemeinderat kann verlangen, dass die Autoabstellplätze in unterirdischen Sammelgaragen zusammengefasst werden.
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