Art. 28 · Vorspringende Bauteile
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 19 · Original-PDF
Auskragende Gebäudeteile
1Auskragende Gebäudeteile wie Erker und Balkone dürfen bis auf eine Tiefe von 1.5 m in den vorschriftsgemässen Grenz- oder Gebäudeabstand hinein- oder über die Baulinie hinausragen, wenn sie nicht mehr als einen Drittel der Gebäudelänge beanspruchen und die Hauptfassade deutlich erkennbar bleibt.
2Dachvorsprünge dürfen höchstens 1.50 m in den Grenz- oder Gebäudeabstand hinein- oder über die Baulinie hinausragen.
3Die Baubewilligungsbehörde kann verlangen, dass Durchfahrtsoder Durchgangshöhen eingehalten werden.
3.8 Terraingestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.