Art. 18 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Langrüti
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 6 · Original-PDF
Gemeindliche Zonen --
§ 19 1. Wohnzonen -- § 20 2. Arbeitszonen -- § 21 3. Kernzonen -- § 22 4. Bauzonen mit speziellen Vorschriften -- § 23 5. Reserve-Bauzonen -- § 24 6. Landwirtschaftszonen -- § 25 7. Weilerzonen --
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
§ 26 8. Zonen des öffentlichen Interesses -- § 27 9. Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften -- § 28 10. Schutzzonen -- § 18 Bauzone mit speziellen Vorschriften Langrüti
1In der Bauzone mit speziellen Vorschriften Langrüti darf nur aufgrund eines Bebauungsplanes im ordentlichen Verfahren gebaut werden. Der Bebauungsplan ermöglicht eine qualitätsvolle Erweiterung der heutigen Bebauung unter Berücksichtigung der Erhaltung des Ortsbildes, des bedeutenden Parks, der Kulturobjekte und der villenartigen Bebauung.
2Der bestehende Baumbestand ist geschützt. Die Ausnahmen und Details werden im Bebauungsplan geregelt.
3Die Bewilligung von baulichen Veränderungen bestehender Bauten und Anlagen ist ausnahmsweise ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes gestattet, wenn besondere Verhältnisse vorliegen und der auszuarbeitende Bebauungsplan nicht negativ präjudiziert wird.
4Der Abbruch von Bauten und Anlagen ist bewilligungspflichtig.
1Die Sonderbauvorschriften in der Kernzone an der Dorfstrasse 6- 39 bezwecken eine sinnvolle Erhaltung, Erneuerung und Ergänzung des natürlich gewachsenen Dorfkerns in seiner Eigenart. Bestehende Bauten dürfen nur ersetzt werden, wenn mit dem Neubau eine bessere Qualität des Dorfbildes erreicht wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.