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Art. 12 · Spielflächen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 31 · Original-PDF
Bewilligungsverfahren
1Für das Baubewilligungsverfahren und die Baubewilligungspflicht gelten die Vorschriften von §§ 25 ff. V PBG.
2Bewilligungspflichtig sind überdies der Abbruch von Bauten und Bauteilen sowie jede Veränderung der bisherigen Nutzungsart.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.