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Art. 8 · Ein- und Ausfahrten

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 3 · Original-PDF

1Ein- und Ausfahrten sind so anzulegen, dass sie im Gebrauch niemanden gefährden und behindern. Als Richtlinie gelten die VSS-Normen.

2Das Oberflächenwasser darf nicht auf öffentlichen Grund geleitet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.