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Art. 38 · Grundmasse für Einzelbebauung

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 14 · Original-PDF

2Die Mehrausnützung für Bauten inkl. Gewerbe in Mischzonen kann nur für Flächen von Gewerbebetrieben im engeren Sinn beansprucht werden.

3Werden gewerbliche Nutzungen in Untergeschossen angeordnet, kann die zulässige Ausnützungsziffer in der Kernzone um 0.5, in den Zonen WA 3 und WA 4 um 0.3 erhöht werden. Die Ausnützung der oberirdischen Flächen allein darf jedoch nicht über den Werten gemäss Absatz 1 liegen.

4Technische Aufbauten dürfen den obersten Dachrand um höchstens 2 m überragen. Ausnahmen können nur gestattet werden, wenn höhere Aufbauten gut gestaltet werden und den Gesamtcharakter der Überbauung nicht stören.

7Am 25. September 2016 vom Stimmvolk beschlossen als Ergänzung zum §39; offensichtlicher Fehler bei der Nummerierung, der hiermit behoben wurde Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham (ESC)

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Bauordnung vom 21. Mai 2006 (510.1)

5Bei sämtlichen Massvorschriften bleiben die feuerpolizeilichen Vorschriften vorbehalten.

6Für die WA Papieri gilt eine maximale anrechenbare Geschossfläche von 170'000 m2 über die gesamte Zone.8

ZoneAnzahl VollgeschosseMaximale AZMaximale AZ WohnenMaximale. BaumassenzifferMinimale FreiflächenzifferMaximale HöheMinimaler kleiner GrenzabstandMinimaler grosser GrenzabstandEmpfindlichkeits- stufe gemäss LSV
W 1a10.30--------4.008.00II
W 1b10.30--------4.008.00II
W 220.40--------5.008.00II
W 3a30.55--------5.009.00II
W 3b30.60--------5.009.00II
W 440.65--------6.0010.00II
WA 330.700.50------5.005.00/9.00*III
WA 440.800.60------6.006.00/10.00*III
WA 5 A------6.0--------III
WA 5 B------4.0--------III
WA Papieri7------------6.006.00III
KA41.00--------5.005.00/8.00*III
KB41.10--------6.006.00/8.00*III
KC40.90--------4.004.00/6.00*III
AA------6.0/4.5* *0.3018.00/14.00**6.00--III
AB--------20.006.00--IV
*für Wohnbauten ** Arbeitszone Pfad

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.