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Art. 18 · Arealbebauung: Verfahren
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 6 · Original-PDF
1Der Gemeinderat lässt durch die Baufachkommission überprüfen, ob die Arealbebauung gesamthaft eine bessere planerische Lösung darstellt, als wenn das Land ohne Arealbebauungsplan baulich ausgenützt würde.
2Damit die wesentlichen Grundzüge der vorgesehenen Bebauung frühzeitig beurteilt werden können, ist vor dem Ausarbeiten der Arealbebauung eine Bauanfrage einzureichen.
D. Zonenvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.