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Art. 20 · Arealbebauungsverfahren

BZO Bauordnung Baar · S. 19 · Original-PDF

1Die Gemeinde hört die Gesuchsteller an und kann danach eine unabhängige Fachperson beauftragen, zu prüfen, ob die Arealbebauung gesamthaft eine bessere planerische Lösung darstellt, als wenn das Land ohne Arealbebauungsplan baulich ausgenützt würde. Die Kosten müssen die Gesuchsteller übernehmen.

2Der Arealbebauungsplan mit Bericht und Modell muss genügend Angaben enthalten, um die Erfüllung der Anforderungen beurteilen zu können. Wegleitung zu § 20 Abs. 1: Wenn eine Prüfung durch eine unabhängige Fachperson als notwendig erachtet wird, soll diese Überprüfung im Verfahrensablauf vor der öffentlichen Auflage der Arealbebauung erfolgen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.