Art. 19 · Ausnützungsbonus
BZO Bauordnung Baar · S. 18 · Original-PDF
1Erfüllt eine Bauherrschaft sämtliche Anforderungen der Arealbebauung, hat sie Anspruch auf eine zusätzliche Ausnützung. Die Ausnützungsziffer darf höchstens betragen: Zone W2b/0.5 W3/0.6 WA3/0.6 WA4/0.9 AZ 0.6 0.7 0.7 1.0 In den übrigen Zonen wird im Rahmen einer Arealbebauung kein Ausnützungsbonus gewährt.
2Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, reduziert sich die zusätzliche Ausnützung entsprechend. Wegleitung zu § 19 Abs. 2: Damit zumindest ein reduzierter Bonus gewährt werden kann, müssen aufgrund von § 29 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes in jedem Fall die Anforderungen nach § 17 Abs. 1 lit. a, b und c der Bauordnung erfüllt werden 16
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.