Art. 17 · Arealbebauungen: Anforderungen
BZO Bauordnung Baar · S. 16 · Original-PDF
1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise, der jeweiligen Zone und Nutzung entsprechend, folgenden erhöhten Anforderungen zu genügen:
a)besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume
b)besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild
c)besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität
d)besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen 14
e)zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fuss- und Radwegnetz f) zweckmässige Erschliessung mit unterirdischen Sammelgaragen für mindestens 3/4 der Autoabstellplätze
g)genügend zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen
h)umweltfreundliche Energie- und Wassernutzung i) hindernisfreies Bauen
2Der Gemeinderat kann verlangen, dass alle Autoabstellplätze in unterirdischen Sammelgaragen zusammengefasst werden, mit Ausnahme der Besucher- und Kundenparkplätze. Wegleitung zu § 17: Die Bauherrschaft hat gemäss § 29 Abs. 1 PBG Anspruch auf Anwendung der Bestimmungen über die Arealbebauung, sofern das zusammenhängende Areal eine Fläche von mindestens 2'000 m2 aufweist. Wegleitung zu § 17 Abs. 1 lit. h: Beispiele umweltfreundlicher Energie- und Wassernutzung: - Ausführung der Bauten im Minergie-Standard - Passive und aktive Sonnenenergienutzung, z.B. Sonnenkollektoren - Rationelle Wärmeerzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Grundwasserwärmepumpen, Holzschnitzelheizungen 15
| ES | PW | IGW | AW |
|---|---|---|---|
| Tag Nacht | Tag Nacht | Tag Nacht | |
| II | 5545 | 6050 | 7065 |
| III | 6050 | 6555 | 7065 |
| IV | 6555 | 7060 | 7570 |
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