Art. 4 · Neubauten
BZO Zollikon · S. 15 · Original-PDF
4. Ergänzende Vorschriften Art. 28 1Bezogen auf die verschiedenen Nutzweisen ist mindestens ein Abstellplatz (PP) für Abstellplätze Personenwagen zu erstellen pro: Nutzweise PP für Bewohner PP für Besucher oder Beschäftigte und Kunden Einfamilienhäuser pro 3 Zimmer Zwei- und Mehrfamilienhäuser pro Wohneinheit pro 6 Wohneinheiten Büros, Ateliers und Praxen pro 50 m2 pro 50–300 m2 * Läden pro 50 m2 pro 50–100 m2 * Gewerbe pro 100 m2 pro 50–300 m2 * * je nach Besucher- und Kundenintensität 2Für die Flächen ist die Gesamtnutzfläche massgebend. Sie umfasst alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hiefür verwendbaren Flächen in Voll-, Dach- und Untergeschossen ohne Aussen- und Brandmauern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.