Art. 47 · 9.5 Ökonomie
BZO Zumikon · S. 68 · Original-PDF
47 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
10. Mitwirkung 10.1 Allgemeines Öffentliche Auflage Die Revisionsvorlage wurde am 27. Februar 2017 vom Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Auflage, Anhörung und Vorprüfung verabschiedet. Die öffentliche Auflage gemäss § 7 PBG erfolgte vom 10. März 2017 bis am 9. Mai 2017. Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zur Planvorlage äussern und schriftliche Einwendungen dagegen vorbringen. Sämtliche Anliegen wurden auf ihre Zweckmässigkeit geprüft und flossen bei positiver Beurteilung in die Revisionsvorlage ein. Anhörung Die Nachbargemeinden Zollikon, Maur und Küsnacht sowie die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP) und Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU) wurden zur Anhörung eingeladen. Von der ZPP, der RZU sowie von den Gemeinden Zollikon und Küsnacht liegen Stellungnahmen mit Empfehlungen vor. Bericht zur Mitwirkung Gemäss § 7 PBG sind abgelehnte Anliegen in einem Bericht der nicht berücksichtigten Einwendungen zu dokumentieren und die Ablehnung zu begründen. Alle Einwendungen sowie die Anliegen der Nachbargemeinden, der ZPP und der RZU sind im "Bericht zur Mitwirkung" aufgeführt. Über diesen Bericht wird als Teil der Revisionsvorlage zusammen mit der Nutzungsplanung von der Gemeindeversammlung entschieden. 10.2 Vorprüfung Stellungnahme ARE Die Revision, bestehend aus Richtplan, Richtplantext, Zonenplan, Ergänzungsplänen, der Bau- und Zonenordnung und dem erläuternden Bericht gemäss Art. 47 RPV, wurde dem kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung eingereicht. Das ARE hat mit den Vorprüfungsberichten vom 23. Juni 2017 und 9. November 2017 zur Revision Stellung genommen. Mit der breit abgestützten Entwicklungsstrategie Zumikon 2035 wurde eine sehr gute Grundlage für die Ortsplanung geschaffen. Die wesentlichen Inhalte dieser Strategie werden in den Themenbereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft konkretisiert und konsequent umgesetzt. Es ist der Gemeinde gelungen, diese vielfältigen Zielsetzungen mittels differenzierten Festlegungen in die verbindlichen Planungsinstrumente umzusetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.