Art. 42 · 8.4 Ergänzungspläne
BZO Zumikon · S. 63 · Original-PDF
42 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Nachfolgend sind die Standorte im Detail erläutert Ausbau am bestehenden Standort: Der bisherige Standort liegt in einer zentrumsnahen Wohnzone mit wenig Möglichkeiten, die Feuerwehrgarage mit Vorplatz den Bedürfnissen entsprechend zu optimieren und vergrössern Die Einsatzfahrzeuge könnten nicht parallel parkiert werden, sondern müssten hintereinander angeordnet werden. Zudem stossen die durch die Feuerwehr verursachten Lärmemissionen bei der betroffenen Bevölkerung auf Unverständnis. Während der Bauphase für den Ersatzneubau wäre ausserdem ein Provisorium für die Unterbringung der Feuerwehr erforderlich. Bei den Standortvarianten 2 bis 4 würde sich das erübrigen. Anordnung in Kernzone Waltikon: Im Bereich der Kernzone Waltikon besitzt die Gemeinde eingezontes Bauland, das bestens an den öffentlichen Verkehr angebunden ist und sich somit vorrangig für zentrumsnahes Wohnen eignet. Zudem wird die passende Einordnung eines Feuerwehrgebäudes mit Rücksicht auf die bestehenden Kernzonenbauten als äusserst heikel für das Ortsbild beurteilt. Das entsprechende Grundstück ist Teil des Perimeters Sonderbauvorschriften "in der Gand". Längerfristig soll auf diesem Grundstück eine Nutzung entstehen, die der Aufwertung des Zentrumsgebiets dient (publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen / Aufenthaltsflächen für die Quartierbevölkerung. Anordnung in der Gewerbezone (Huebstrasse): Im Bereich Huebstrasse besitzt die Gemeinde ein unüberbautes Grundstück, das innerhalb der Gewerbezone liegt. Das Grundstück liegt in Fussdistanz zur Forchbahnhaltestelle Waltikon und ist gut erschlossen. Die Anordnung eines neuen Feuerwehrgebäudes an dieser Lage steht in Konflikt mit einem bestehenden Baurechtsvertrag mit der Baugenossenschaft Gewerbe. Darin ist unter anderem auch festgehalten, dass das Gebiet unterirdisch über die bestehende Tiefgarage erschlossen werden muss. Variante 4: Anordnung Schwäntenmos Das Gebiet nördlich der Schwäntenmosstrasse befindet sich aktuell in der Landwirtschaftszone, liegt aber innerhalb des Siedlungsgebiets gemäss kantonalem Richtplan. Direkt gegenüber befindet sich die Wertstoffsammelstelle der Gemeinde Zumikon. Die aktuelle Vorfahrtssituation der Wertstoffsammelstelle ist ebenfalls unbefriedigend gelöst (ungenügende Dimensioniert der Vorfahrt / zu klein). Zukünftig dürfte sich diese Situation aufgrund der durch die beteiligten Tiefbau- und Umweltämtern eingeleitete Zusammenarbeit mit Zollikon und Küsnacht verschärfen, da auch Bewohner vom Zollikerberg und Küsnachterberg offiziell in Zumikon entsorgen dürfen. Mit einer Verlegung des erforderlichen Ersatzbaus an den Rand des Gewerbegebiets könnten die Nachteile des heutigen Standortes
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.