Art. 34 · 7. Sondernutzungsplanung
BZO Zumikon · S. 55 · Original-PDF
34 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Attikageschosse werden durch die Regelung ähnlich wie Dachgeschosse. Das Attikageschoss darf hangseitig fassadenbündig angeordnet werden, wenn auf dieser Seite die zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird und die Fläche des Attikageschosses nicht grösser wird als die eines "normalen" Attikageschosses. Unter Beachtung dieser Regel kann das Attikageschoss auch auf der Talseite bis zu 1/3 an die Fassade stossen. Bauweise Neu ist die geschlossene Bauweise in allen Zonen zulässig. Bedingung ist jedoch, dass die Bauten gleichzeitig erstellt werden (z.B. Doppeleinfamilienhaus).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.