Art. 3.4 · Kommunale Planungsinstrumente
BZO Zumikon · S. 43 · Original-PDF
3.4 Kommunale Planungsinstrumente Genereller Aufbau Ortsplanung Die Instrumente der kommunalen Ortsplanung gliedern sich in drei Teile. Während die Gemeinde bei der Ausgestaltung der konzeptionellen Vorgaben frei ist (Inhalte und Form), sind bei der Richt- und Nutzungsplanung die Anforderungen des Planungs- und Baugesetzes massgebend. Richt- und Nutzungsplanung Die Richtpläne sowie die Bau- und Zonenordnung werden gesamthaft revidiert. Es bestehen Sondernutzungspläne (privater Gestaltungsplan Inter-Community School vom 29. Januar 2002 und privater Gestaltungsplan Ankenbüel vom 30. November 2004) und diverse Quartierpläne und Baulinienfestlegungen. Die Erschliessung der Bauzone ist in einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst. Kommunale Inventare Es sind folgende Inventare vorhanden: • Kommunales Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte vom 1.10.1997 • Kommunales Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte vom August 1983 Hinweis Im Rahmen dieser Revision steht die Neujustierung der Richtund Nutzungsplanung hinsichtlich der Teilstrategien der Entwicklungsstrategie im Fokus. Die Gemeinde Zumikon wird die Überarbeitung des kommunalen Inventars der Denkmal- und Heimatschutzobjekte in den nächsten fünf Jahren angehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.