Art. 42 · Zentrum Riedsteg
BZO Uetikon am See · S. 20 · Original-PDF
1Die Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.3 im Gebiet Riedsteg kann alter nativ zu den Zonenvorschriften gemäss Art. 14 Abs. 1 nach den folgenden Sonder bauvorschriften überbaut werden.
2Die Baumassenziffer darf auf max. 3.0 m3/m2 und die Gebäudehöhe auf
max. 11.4 m erhöht werden, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
a.Im Erdgeschoss muss der Anteil publikumsorientierter Nutzungen wie Läden, Gaststätten, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen u. dgl. mindestens 70 % der Geschossfläche betragen.
b.Die Umgebung muss aufenthaltsfreundlich gestaltet sein und zusammen mit dem öffentlichen Aussenraum einen Beitrag zur Zentrumsbelebung leisten. Im Bereich des Mülibachs ist ein hochwassersicherer Ausbau mit ökologischer Aufwertung anzustreben.
c.Bauten, Anlagen und Umschwung müssen die Anforderungen einer guten Gesamtwirkung erfüllen.
d.Neubauten müssen den Minergie-Standard oder einen gleichwertigen Standard erfüllen.
3Im Übrigen gelten die Bauvorschriften für die Regelbauweise. L Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.