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Art. 4 · Zweck und Grundsätze

BZO Uetikon am See · S. 5 · Original-PDF

1Die Kernzone K1 umfasst die besonders prägenden und weitgehend erhaltenswer­ ten Teile der Ortskerne. Die heutige Erscheinung und Identität ist beizubehalten.

2Die Kernzone K2 umfasst die übrigen Teile der Kernbebauung. Um-, Ersatz- und Neubauten sollen zu einer zeitgemässen Weiterentwicklung der Kernzone beitragen.

Gemeinde Uetikon am See 5 Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

3Bei allen baulichen Veränderungen in den Kernzonen sind Bezüge zu den ortsbild­ prägenden Gestaltungselementen beizubehalten oder herzustellen, insbesondere hinsichtlich Kubus, Massstäblichkeit, Proportionen, Fassadenstruktur, Materialien, Farben und Umschwung.

4Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.