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Art. 13 · Quartiererhaltungszone Forbüel

BZO Uetikon am See · S. 10 · Original-PDF

1Die Quartiererhaltungszone Forbüel bezweckt den gegenseitigen Schutz vor stark differenzierten Stilarten sowie den Schutz der ortsbaulich sensiblen Hanglage.

2Die am 1. Juli 2012 bestehenden Gebäudehöhen und Höhenlagen der Firste dürfen um maximal 0.5 m angehoben werden.

3Es sind nur Satteldächer mit Dachneigungen zwischen 20 ° und 25 ° erlaubt. Die Hauptgiebel sind gegen den See auszurichten. Quergiebel sind mindestens 1.0 m tiefer als die Hauptgiebel zu halten. Der Dachvorsprung hat allseits mindestens 0.5 m zu betragen. Es sind nur dunkle Ziegel gestattet.

4Grelle und aufdringliche Farben und Materialien sind nicht zulässig.

5Böschungen dürfen eine Neigung im Verhältnis 2 : 3 (33 °) nicht übersteigen. Stützmauern sind bis zu einer Höhe von max. 1.5 m gestattet. Für Bäume und Hecken sind einheimische Arten anzustreben.

6Im Übrigen gelten die Bestimmungen der W/1.1. D Zentrumszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.