Art. 12 · Gestaltungsvorschriften für die Kernzone K2
BZO Uetikon am See · S. 8 · Original-PDF
1Dächer In der Regel sind Schrägdächer mit beidseitig gleicher Neigung zwischen 30 ° und 50 ° vorzusehen, wobei eine allfällige Hauptfirstrichtung gemäss Kernzonenplan zu berücksichtigen ist.
8Gemeinde Uetikon am See
Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Aufschieblinge können verlangt werden. Für untergeordnete Gebäudeteile und be sondere Gebäude sind auch andere Dachformen zulässig.
2Dachaufbauten Dachaufbauten müssen in Grösse, Proportion und Anordnung gut auf die Fassa den- und Dachgestaltung abgestimmt sein.
3Dachflächenfenster Einzelne Dachflächenfenster sind bis zu einer Glaslichtfläche von max. 0.45 m2 zugelassen.
4Fassaden Bei Ersatzbauten traditioneller Gebäude mit Wohn- und Ökonomieteil ist das Prin zip des Material- und Farbkontrastes zwischen verputzten und holzverschalten Fassaden beizubehalten. Bei der Umnutzung ehemaliger Ökonomiebauten ist die Belichtung unter Beibehaltung des geschlossenen Charakters holzverschalter Fassadenflächen sicherzustellen.
5Terrainveränderungen Veränderungen des bestehenden Terrains sind auf max. 1.0 m zu beschränken.
6Umgebungsgestaltung Stützkonstruktionen sind als verputzte Mauern, Trockensteinmauern, in Sichtbeton oder mit Steinkörben auszuführen. Grossvolumige Steinblöcke sind nicht zulässig. Bestehende Vorgärten sind zu schonen. Verbundsteine mit Verzahnungen sind auf Vorplätzen entlang öffentlicher Strassen und Wege nicht zulässig.
7Abweichungen In der Kernzone K2 können bei Bauprojekten mit besonders guter Einordnungsund Gestaltungsqualität Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften gemäss Art. 12 zugelassen werden. Solche Abweichungen setzen ein Modell, ein Materialund Farbkonzept sowie eine positive Beurteilung durch ein qualifiziertes Fach gutachten voraus.
Gemeinde Uetikon am See 9 Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung C Quartiererhaltungszonen
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