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Art. 9e · Gestaltung und Einordnung
BZO Stäfa · S. 15 · Original-PDF
1 Bauliche Veränderungen müssen eine besonders gute Gesamtwirkung erzielen und die Einheitlichkeit der Bebauung berücksichtigen. Zu beachten sind insbesondere nachfolgende quartierspezifische Merkmale:
–Architektonischer Ausdruck
–Bauliche Struktur
–Geschosszahl
–Dachform
–Stellung der Gebäude
2 Bei Um- oder Ersatzbauten ist die bestehende Dachgestaltung, die Firstrichtung und das Sockelgeschoss beizubehalten.
2.2 Zentrumszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.