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Art. 5 · Grosser und kleiner Grundabstand

BZO Stäfa · S. 13 · Original-PDF

1 Der grosse Grundabstand gilt für eine von der Strasse, dem Platz oder Weg abgekehrte, rückwärtige Gebäudeseite.

2 Für nicht an eine Strasse, einen Platz oder einen Weg angrenzende Bauten gilt der grosse Grundabstand für die am meisten gegen Süden gerichtete Hauptfassade.

3 Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.