← BZO Stäfa · Inhaltsverzeichnis
Art. 38 · Brandmauern
BZO Stäfa · S. 25 · Original-PDF
1 Nach aussen in Erscheinung tretende Brandmauern sind befriedigend zu gestalten.
| Abstellplätze für Nutzungsart | Bewohner oder Beschäftigte | Besucher oder Kunden |
|---|---|---|
| Wohnen: Wohnungen und Einfamilienhäuser | 1 PP / Wohnung bis zu 2 Zimmern 1,5 PP / Wohnung mit 3 und mehr Zimmern | 1 PP / 4 Wohnung, mind. 1 PP / Gebäude |
| Gastbetriebe: Restaurant, Café Konferenzräume, Säli Hotel | 1 PP / 20 Sitzplätze 1 PP / 7 Zimmer | 1 PP / 6 Sitzplätze 1 PP / 10 Sitzplätze 1 PP / 2 Zimmer |
Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.