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Art. 32 · Gebäudehöhe aufgrund

BZO Stäfa · S. 23 · Original-PDF

der Verkehrsbaulinie

1 Die Verkehrsbaulinien sind für die Bemessung der Gebäudehöhe nicht massgebend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.