Art. 27 · Es gilt die zonengemässe BZ(G)
BZO Stäfa · S. 20 · Original-PDF
1 Es gilt die zonengemässe BZ(G). Grundmasse
2 Die zulässige Stufenzahl ergibt sich aus der Summe der zulässigen anrechenbaren Dach-, Voll- und Untergeschosse. 33
3 Die in den einzelnen Zonen zulässige Gebäudehöhe ab gewachsenem und gestaltetem Terrain darf an keinem Punkt überschritten werden. 34
12 Suter • von Känel • Wild • AG
Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung
4 Einzelne Vorsprünge wie Brüstungen, Vordächer usw. dürfen die Gebäudehöhe um höchstens 2 m überschreiten.
5 In der Hangfalllinie ist eine Gebäudelänge von max. 35 m zulässig. Im Übrigen ist die Gebäudelänge gemäss Art. 13 einzuhalten. 35
3.3 Gestaltungspläne
Art. 27a 36
Gestaltungsplanpflicht
1 Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt im Interesse einer qualitativ guten Überbauung die Pflicht zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes.
2 Mit dem Gestaltungsplan sind insbesondere folgende Aspekte zu regeln:
Zentrumsgebiet Bahnhof Stäfa
a.Sicherstellung einer qualitativ überzeugenden Überbauung mit guter Integration in das Ortsbild
b.ansprechende Gestaltung des öffentlichen Freiraums
c.siedlungsverträgliche Organisation des Verkehrs- und Parkierungsregimes am Bahnhof
d.standortgerechte Nutzung unter Berücksichtigung der Lärmbelastung
Mischgebiet Bahnhof Uerikon
a.einwandfreie ortsbauliche Einordnung von Neubauten
b.standortgerechte Nutzung unter Berücksichtigung der Lärmbelastung
Kernzone Seestrasse 6
a.Sicherstellung eines architektonisch gut gestalteten Anbaus mit einer maximalen Grundfläche von 100 m2 und einer höchsten Höhe von 6,5 m
b.Beseitigung der bestehenden Anbauten am Hauptgebäude Assek. Nr. 878
c.Gewährleistung der Sicht vom Trottoir der Seestrasse auf den See
13 Suter • von Känel • Wild • AG
Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung
Gebiet Zehntentrotten - Unterächer - Trubenberg
a.gute Einordnung der Bauten in die landschaftlich sensible Lage
b.besonders gute Ausgestaltung des Übergangs zur Kern- und Freihaltezone
c.ansprechende Gestaltung der Quartierfreiräume
d.Prüfung und Förderung der ökologischen Vernetzung zwischen den Freihaltegebiete Sternenhalden und Chirchrain
e.Sicherstellung eines ortsbildverträglichen Lärmschutzes
f.schonungsvolle Einpassung der Erschliessungs- und Parkierungsanlagen.
3 In Bezug auf die Gestaltung der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung sind die Anforderungen von § 71 PBG zu erfüllen.
4. Ergänzende Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.