← BZO Stäfa · Inhaltsverzeichnis

Art. 23 · Arealfläche

BZO Stäfa · S. 19 · Original-PDF

1 Die Mindestarealfläche beträgt 3'000 m2. 29

11 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

Art. 24 30

Grundmasse für Arealüberbauungen

1 In den Zonen W2/1,0 und W2/1,4 erhöht sich die zonengemässe BZ um maximal einen Zwanzigstel der BZ(G).

In den übrigen Zonen erhöht sich die zonengemässe BZ unabhängig von der Arealfläche um einen Zehntel der BZ(G).

2 Die zonengemässen Gesamtlängen gemäss Artikel 13 erhöhen sich um maximal 10 m.

3 In der Kernzone KB ist die Geschosszahl frei.

4 Arealüberbauungen haben neben Art. 71 PBG folgende Anforderungen zu erfüllen:

–umweltgerechte Systeme für den Energie und Wärme-

bedarf

–mindestens Minergie®-Standard

–ab 20 Wohneinheiten ist ein Gemeinschaftsraum mit einer Mindestfläche von 50 m2 zu erstellen.

5 Werden die Anforderungen des Minergie P-Standards erfüllt, erhöht sich die zonengemässe BZ um maximal einen Zehntel der BZ(G).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.