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Art. 21 · Grundmasse

BZO Stäfa · S. 18 · Original-PDF

1 Gegenüber Nachbargrundstücken, die in einer anderen Zone liegen, sind die Grenzabstände jener Zone einzuhalten.

10 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

2 Gebiete in der Zone für öffentliche Bauten, die nicht im Eigentum der Politischen Gemeinde oder der Schulgemeinde sind, unterliegen der Gestaltungsplanpflicht.

2.6 Erholungszonen 27

Art. 21bis 28 Grundmasse, Nutzweise

1 In der Erholungszone E1 ist ein Grundabstand von 4 m und eine höchste Höhe von 12 m einzuhalten. Zulässig sind Sport- und Mehrzweckhallen.

2 In der Erholungszone E2 sind Familiengärten und zugehörige Gebäude und Anlagen bis zu folgenden Grundmassen zulässig:

a.Gebäudehöhe: max. 2,4 m

b.Höchste Höhe: max. 3,4 m

c.Überbauungsziffer: max. 8%, für Familiengartenhäuschen jedoch höchstens eine Grundfläche von 12 m2 und ein zusätzliches Vordach von 8 m2. Gemeinschaftshäuser dürfen die maximale Gebäudegrundfläche überschreiten.

3 In der Erholungszone E3 sind Pferdesportanlagen zulässig. Neubauten und Erweiterungen bestehender Bauten unterliegen der Gestaltungsplanpflicht.

4 In der Erholungszone E4 sind Bootstrockenplätze und zugehörige Bauten und Anlagen zulässig.

3. Besondere Institute

3.1 Arealüberbauungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.