Art. 13 · Grundmasse
BZO Stäfa · S. 16 · Original-PDF
1 Es gelten folgende Grundmasse:
W2/1,0 W2/1,4 W2/1,6 W2/1,9 W3/2,4 WG3/2,4
BZ(G) max. m3/m2 1 1,4 1,6 1,9 2,4 2,4 BZ(S) max. m3/m2 1,1 1,5 1,7 2 2,5 2,5 Vollgeschosszahl 16 max. 2 2 2 2 3 3 Anrechenbare Dachgeschosse 17max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Anrechenbare Untergeschosse 18 max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Gesamtlänge max. m 20 25 30 35 45 45 Grosser Grundabstand mind. m 8 8 8 8 10 10 Kleiner Grundabstand mind. m 5 5 5 4 5 5
Gebäudehöhe max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Firsthöhe max. m 5 5 5 5 7 7 Gesamthöhe 19 max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3
2 In den zweigeschossigen Wohnzonen gilt: 20
a.Neubauten dürfen neben zwei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:
–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Dachgeschoss max. 7,5 m
–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Untergeschoss max. 8,5 m
c.Sofern ein anrechenbares Untergeschoss erstellt wird, ist eine Gesamthöhe von max. 11 m einzuhalten.
8 Suter • von Känel • Wild • AG
Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung
3 Für die dreigeschossigen Wohnzonen W3/2,4 und WG3/2,4 gilt: 21
a.Neubauten dürfen neben drei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:
–beim Bau von 3 Vollgeschossen und einem
anrechenbaren Dachgeschoss max. 10,5 m
–beim Bau von 3 Vollgeschossen und einem
anrechenbaren Untergeschoss max. 11,5 m.
c.Sofern ein anrechenbares Untergeschoss erstellt wird, ist eine Gesamthöhe von max. 14 m einzuhalten.
4 In den im Zonenplan mit * (Stern) bezeichneten Wohnzonen W3/2,4 gelten eine Baumassenziffer von 2,5 m3/m2 BZ(G) bzw. von 2,6 m3/m2 BZ(S) und eine Gebäudehöhe von 7,5 m. 22
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.