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Art. 13 · Grundmasse

BZO Stäfa · S. 16 · Original-PDF

1 Es gelten folgende Grundmasse:

W2/1,0 W2/1,4 W2/1,6 W2/1,9 W3/2,4 WG3/2,4

BZ(G) max. m3/m2 1 1,4 1,6 1,9 2,4 2,4 BZ(S) max. m3/m2 1,1 1,5 1,7 2 2,5 2,5 Vollgeschosszahl 16 max. 2 2 2 2 3 3 Anrechenbare Dachgeschosse 17max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Anrechenbare Untergeschosse 18 max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Gesamtlänge max. m 20 25 30 35 45 45 Grosser Grundabstand mind. m 8 8 8 8 10 10 Kleiner Grundabstand mind. m 5 5 5 4 5 5

Gebäudehöhe max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Firsthöhe max. m 5 5 5 5 7 7 Gesamthöhe 19 max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3

2 In den zweigeschossigen Wohnzonen gilt: 20

a.Neubauten dürfen neben zwei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:

–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Dachgeschoss max. 7,5 m

–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Untergeschoss max. 8,5 m

c.Sofern ein anrechenbares Untergeschoss erstellt wird, ist eine Gesamthöhe von max. 11 m einzuhalten.

8 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

3 Für die dreigeschossigen Wohnzonen W3/2,4 und WG3/2,4 gilt: 21

a.Neubauten dürfen neben drei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:

–beim Bau von 3 Vollgeschossen und einem

anrechenbaren Dachgeschoss max. 10,5 m

–beim Bau von 3 Vollgeschossen und einem

anrechenbaren Untergeschoss max. 11,5 m.

c.Sofern ein anrechenbares Untergeschoss erstellt wird, ist eine Gesamthöhe von max. 14 m einzuhalten.

4 In den im Zonenplan mit * (Stern) bezeichneten Wohnzonen W3/2,4 gelten eine Baumassenziffer von 2,5 m3/m2 BZ(G) bzw. von 2,6 m3/m2 BZ(S) und eine Gebäudehöhe von 7,5 m. 22

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.