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Art. 11 · Grosser und kleiner
BZO Stäfa · S. 15 · Original-PDF
Grundabstand
1 Der grosse Grundabstand gilt nur für Obergeschosse. Bei Bauten, die längs Strassen, Plätzen oder Wegen stehen, gilt er für die rückwärtige Gebäudeseite. Bei Bauten, die quer zur Strasse stehen, gilt er für die am meisten gegen Süden gerichtete Hauptfassade.
2 Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten und für alle Seiten des Erdgeschosses.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.