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Art. 28 · Massvorschriften und Abstände
BZO Oetwil am See · S. 14 · Original-PDF
1In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Bereich der Zone Oe gilt eine maximale Fassadenhöhe/Gesamthöhe von 12.5 m.
3Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, gelten die Abstände jener Zone.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.