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Art. 15 · Renovationen
BZO Oetwil am See · S. 2 · Original-PDF
9 Art. 15 Renovationen
Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für Renovationen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.