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Art. 58 · Baumassentransfer

BZO Meilen 1997 · S. 24 · Original-PDF

Der Baumassentransfer ist nur gestattet zwischen Grundstücken derselben Zone, die unmittelbar aneinandergrenzen oder deren kleinster Abstand voneinander höchstens 50 m beträgt, und zwar im Ausmass von höchstens einem Zehntel der zulässigen Baumasse des begünstigten Grundstückes. Seite 24 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020

1Es ist mindestens je ein Fahrzeugabstellplatz erforderlich für:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.